Mülltonen-Verbot für Batterien

7. Sep 2009 - Umwelt-Reporter.Net

Ausgediente Batterien gehören nicht in den Hausmüll, denn sie belasten die Umwelt. Foto: News-Reporter.NET
 

Ausgediente Batterien und Akkus dürfen nicht in die Umwelt gelangen, sondern müssen gesammelt und richtig entsorgt werden. Das soll jetzt durch das neue Batteriegesetz, das ab 1. Dezember 2009 gilt, besser als bisher gewährleistet und kontrolliert werden.

Hersteller und Importeure dürfen dann Batterien und Akkus nur noch in Verkehr bringen, wenn sie sich zuvor beim Umweltbundesamt registriert und angegeben haben, wie das Recycling organisiert wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Batterien separat verkauft werden oder in Geräte eingebaut sind. Nach wie vor muss jeder Hersteller seine Altbatterien und Akkus zurücknehmen und ordnungsgemäß entsorgen. Die Rücknahme wird in der Regel über Sammelstellen in den Geschäften abgewickelt. Auch für den Versandhandel gibt es keine Ausnahme mehr: Altbatterien und Akkus können im Versandlager zurückgegeben werden. Zudem wird jeder Hersteller verpflichtet, den Verbraucher über die Wichtigkeit des Recyclings und die Auswirkungen von Batterien auf Umwelt und Gesundheit ausführlich zu informieren.

Alle Batterien und Akkus müssen mit dem Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ gekennzeichnet sein. Elektro- und Elektronikgeräte müssen so gestaltet werden, dass die Batterien auch problemlos entnommen werden können. Das Gesetz beschränkt außerdem die Verwendung von Cadmium und Quecksilber und schreibt verbindliche Rücknahmequoten vor.

Tipps zum richtigen Umgang mit Batterien hat das Umweltbundesamt in seiner Broschüre „Batterien und Akkus – Das wollten Sie wissen!“ zusammengestellt. Die Broschüre können Sie kostenlos über die Internetseite www.umweltbundesamt.de unter dem Punkt „Publikationen“ herunterladen. (News-Reporter.NET/as)

 
 
 

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